Polizei2020 – Projektstatus aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten

Zum Projektstatus des IT-Großprojekts Polizei2020 äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Seine Ausführungen zu Polizei2020 legen nahe, dass insbesondere Mitglieder des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages genau hinsehen und hinhören SOLLTEN, was Prof. Kelber da zu berichten hat bzw., fein formuliert, zwischen den Zeilen andeutet.

Kreuztreffer in ViVA lieferten irreführende Ergebnisse

„Riesenprobleme“ habe es gegeben mit Kreuztreffern im NRW-Polizeisystem ViVa. Das berichtete ein Zeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Heureka! Die Software ist schuld. Ist diese Erklärung wirklich haltbar?! Ich halte sie für widerlegbar aus mehreren, triftigen Gründen . Auch wenn sie – vor der Sommerpause – den erklärten „politischen Interessen“ nützt, die gerade die CDU im Ausschuss so massiv betont.

Polizei Baden-Württemberg beschafft PRIMAS Führungsinformationssystem

Die Polizei Baden-Württemberg beschafft PRIMAS als das zukünftige polizeiliche Führungsinformationssystem. Mehr als 2,3 Mio Euro will das Land dafür ausgeben. Es wird das erste System für strategische Kriminalitätsanalysen eines Bundeslandes in Deutschland werden.

PIAV – Das Peinliche Informations- und Auswerte-Versagen

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), nach Aussage der Bundesregierung „eines der bedeutsamsten Projekte der deutschen Polizei“ befindet sich seit 2018 im Tiefschlaf. Von ursprünglich sieben Ausbaustufen sind zwei umgesetzt, zu allen weiteren gibt es keine aktuellen Termine, sondern nur „Planungen“. Grund für den Stillstand ist – auch – dass im neuen BKA-Gesetz detaillierte Kennzeichnungspflichten für personenbezogene Daten vorgesehen sind, die die in der deutschen Polizei eingesetzten Systeme technisch nicht umsetzen können. Statt sich um (vorhandene) Lösungen zu bemühen, setzen BKA und BMI auf eine unbefristete gesetzliche Übergangsregelung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das alte BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, wird damit ad absurdum geführt.

Hessendata: Was wusste die hessische Polizei VOR dem Anschlag in Hanau?

Hessedata-Logo (C) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS)

Den Amoklauf / Anschlag vom 19.02.2020 in Hanau konnte die hessische Polizei auch mit der neuen Analyseplattform Hessendata nicht verhindern. Was verwundert, wenn die aktuellen Nachrichten sich bestätigen, dass der Täter „der Polizei“ schon seit Jahren bekannt war, eine Webseite mit eindeutigen Inhalten im Internet unterhielt und dort schon Tage vor der Tat sein „Manifest“ veröffentlicht hatte.
Welchen Beitrag leistete Hessendata also „vor“ Hanau?

LKA NRW erteilt Palantir für 14 Mio Euro den Auftrag für DAR

Das LKA Nordrhein-Westfalen hat Palantir für 14 Mio Euro den Auftrag für DAR, das Big-Data-Analyse- und Auswertungssystem erteilt Was rausgekommen ist: Big-Data-Systemeinführung in turbulenten Zeiten für die IT der Polizei in Nordrhein-Westfalen 16.01.2020 Am 15.01.2020 wurde die Vergabebekanntmachung veröffentlicht: Der Zuschlag für das DAR, das Big Data-System für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche der Polizei …

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Vom Kreuztreffer getroffen

Neben Thomas Müller, dem Fußballspieler, gibt es rund 50.000 Leute mit gleichen Namen in Deutschland. Das ist kein Problem, da sich die alle in der Wirklichkeit leicht voneinander unterscheiden lassen. Das Problem stellt sich für die Polizei, die nicht nur Leute in der WIRKLICHKEIT sieht, sondern vor allem auch ‚Datensätze‘ über Personen in ihren Informationssystemen. Also kam der Wunsch auf, dass es doch Hilfsmittel geben müsste, um Personen-Datensätze mit ähnlichen Namensbestandteilen auf Übereinstimmungen zu untersuchen: Die Idee vom ‚Kreuztreffer‘ war geboren.
Um das Ende gleich vorweg zu nehmen: Entscheidend für die Nützlichkeit und Tragfähigkeit von Kreuztreffern ist die fachliche Begleitung und technische Realisierung. Wenn es an beidem mangelt, wird aus dem Kreuztreffer-Verfahren ein Verdachts-Generierungs-Algorithmus – der Betroffene in schlimmste Probleme bringen kann und Polizeibediensteten nur noch mehr Arbeit macht.

Personen und Identitäten – in Datenbanken der Polizei und in der Wirklichkeit

Personen leben in der Wirklichkeit, werden aber in Datenbanken identifiziert, beschrieben und „verarbeitet“. Besonders in polizeilichen Datenbanken stellt sich dabei EIN KARDINALPROBLEM: Dass die dort gespeicherten Informationen sich tatsächlich auf eine – und zwar die richtige! – Person in der Wirklichkeit beziehen. Der Fall des in der Haft ums Leben gekommenen Syrers Amed A. wirft in diesem Zusammenhang Zweifel auf. Dort sollen Datensätze „zusammengeführt“ worden sein. Aus meinem fachlichem Blickwinkel eine Erläuterung, worum es bei der Zusammenführung von Datensätzen eigentlich geht …

Windows-Update soll Datenverlust in POLIKS verursacht haben

Der Tagesspiegel ist einer ganz heißen Sache auf der Spur: „Desaster beim Software-Update“ trompete er gestern – hunderte Beamte der Direktion 2 haben „alle Daten“ (sic!) verloren. Heute waren die Recherchen weiter gediehen: Ein „IT-Mitarbeiter“ wars (angeblich). Der „löschte Daten“ „durch ein Update der Computer von Windows7 zu Windows10“. Ihr Verlust bedeutet, dass „das gesammelte Ermittlerwissen von unzähligen Beamten nun unwiderbringlich verloren“ ist.
Wenn denn wahr wäre, was da geschrieben steht, wäre das ein echter Skandal. Nach etwas genauerem Hinsehen lässt sich allerdings nur feststellen, dass viele Detailbehauptungen so nicht stimmen (können). Doch ‚Rauch‘ ist da zweifelsohne. Soll damit etwa eine Trugspur gelegt werden: Hat die Berliner Polizei womöglich ein Computervirus-Problem?

Vom Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge – Fortsetzung

Einen großen Erfolg vermeldete der hessischen Innenminister Beuth einen Tag, bevor der Untersuchungsausschuss über Vergabepraktiken in seinem Geschäftsbereich die Arbeit aufnahm. Maßgeblich ging es dabei um die Beschaffung von Hessendata/Palantir. Dank dieser Analyseplattform, so der Innenminister, sei bereits ein bevorstehender Terroranschlag verhindert worden. Eineinhalb Jahre später erging ein Urteil gegen den jugendlichen Angeklagten. Zwei Jahre auf Bewährung, umgehende Freilassung nach eineinhalb Jahren U-Haft.