San Francisco verbietet Gesichtserkennung – Ergebnisse nicht zuverlässig

Der Stadtrat in San Francisco verbietet den Behörden der Stadt, auch der Polizei, den Einsatz von Gesichtserkennungsverfahren. Unter anderem, weil sie unzuverlässige Ergebnisse liefert. „Wir sind für gute Polizeiarbeit“, sagt ein federführender Stadtrat, „möchten aber nicht in einem Polizeistaat leben.“ Die Regierung in Deutschland ist noch nicht so weit. Obwohl der Einsatz nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrig ist, wird Phase 2 des Tests am Bahnhof Südkreuz vorbereitet: Diesmal an „liegenden Personen“.
Mein Vorschlag für den Arbeitstitel in modernem Regierungsdeutsch:
Das Hingefallenen-Identifizierungsprojekt.

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Informationsfluss bei der Polizei im Postkutschentempo

Sollte es in Deutschland zu einem Anschlag kommen, womit nach Aussage von Innenpolitikern ja „jederzeit“ zu rechnen ist oder auch zu einer „Großschadenslage“, so sind die Polizeibehörden schlecht gerüstet. Jedenfalls, was die Informationsverarbeitung und den Informationsfluss angeht: Wer sammelt Informationen über Vermisste, Verletzte und Getötete? Wie gut sind die Informationssysteme der Polizeibehörden für diesen Fall gerüstet? Wie ist der Informationsaustausch geregelt mit den Rettungsdiensten und Personenauskunftsstellen. Das wollte ich, wieder einmal, vom Bundesministerium des Innern wissen: Eine Antwort auf diese Frage vor vier Jahren hatte erheblichen Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Doch das Ergebnis ist auch heute noch sehr ernüchternd …

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.

Wenn der Minister berichtet …

Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Mit Update vom 12.04.2019 zur Berichterstattung der WELT, die die Wahrheit in das Gegenteil verkehrt

Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert

Strafprozessordnung und Polizeigesetze fordern, personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen zu kennzeichnen, um sie vor illegitimer Nutzung und Weitergabe zu schützen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die Polizeibehörden diesen Verpflichtungen schon jemals gerecht geworden sind. Zumal das Ignorieren der Kennzeichnungspflichten bisher ohne Risiko war: Denn die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben entsprechende Kontrollen bisher noch nie vorgenommen.

Klasse Prognose dank KrimPro bei der Berliner Polizei

Darüber freut sich die Berliner Morgenpost: „Knapp 60 Prozent der vorausgesagten Wohnraumeinbrüche im Jahr 2018 traten auch ein“. Den geschädigten Wohnungseigentümern wäre es vermutlich lieber gewesen, die Polizei hätte die Einbrüche auch verhindert …

Der Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge

Ein 17-jährigen Iraker soll sich 75gr Schwarzpulver besorgt haben, um einen noch nicht konkret geplanten Selbstmordanschlag zu verüben. Dank des Analysewerkzeugs Hessendata/Palantir konnte dieser Terroranschlag verhindert werden, sagt der hessische Innenminister. Der Chef der Firma Palantir, die dieses System für die Polizei Hessen BETREIBT, behauptet gar, dass er „ungefähr einmal pro Woche von einem verhinderten Terroranschlag in Europa“ erfährt. Das Dumme an solchen Nachrichten ist: Objektive Beweise für solche „Nachrichten“ gibt es nicht. Und zu oft schon wurden solche „Erfolgsmeldungen“ aus taktischen Gründen verwendet, wenn Vertreter des Sicherheitsapparats MEHR haben wollten: MEHR Befugnisse, MEHR Geld, MEHR Personal …

Bundesinnenministerium kauft 250 externe Berater für vier Jahre ein

POLICE-IT hatte im Oktober berichtet, dass das Bundesministerium des Innern insgesamt 200.000 Manntage für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Projektmanagement ausgeschrieben hatte, aufgeteilt auf drei Lose. Damit beschafft sich das Bundesministerium des Innern für sich und seine untergeordneten Behörden weitere 250 Mitarbeiter für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Die Vergabeentscheidung ist inzwischen gefallen und wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag veröffentlicht.

Warum scheitern die IT-Projekte des BMI trotz der vielen externen Berater?

Der Spiegel macht diese Woche auf mit „Die Berater-Republik“, einem langen Elaborat über das Geschäft von Unternehmensberatungen mit der öffentlichen Hand. Inhaltlich ist der Artikel eine Themaverfehlung, denn er beschäftigt sich im Wesentlichen nur mit McKinsey und Affären, die anderweitig schon längst bekannt sind. Was fehlt, ist die Antwort auf die Frage, warum in Ministerien und Behörden die notwendige Kompetenz fehlt und warum eigentlich vor allem die IT-Projekte des Bundes reihenweise scheitern. Wir hätten da ein paar Vorschläge für Antworten …