Fall Amad A.: „BKA und Datenlöschung“ ist Ablenkungsmanöver von Innenminister Reul

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Die Diskussion um „BKA und gelöschte Daten“ im Fall Amad A. ist ein Ablenkungsmanöver von Innenminister Reul. Zwei nach wie vor ungeklärte Fragen richten den Scheinwerfer vielmehr auf das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste im Geschäftsbereich des Innenministers.

Bundeskriminalamt: Neuer IT-Direktor ist ein externer Berater

Unidentifizierbare Personen in Büro vor Ausblick auf Großstadt

Neuer IT-Direktor beim Bundeskriminalamt, seit 1.6.2020 interimsweise eingesetzt, ist ein externer Berater. Eine öffentliche Ausschreibung zur dauerhaften Besetzung der Funktion ist „voraussichtlich für Anfang/Mitte 2022 geplant“.
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Status von Palantir in deutschen Polizeibehörden

Knapp drei Jahre nach der ersten (bekannt gewordenen) Beschaffung eines Palantir-System für eine deutsche Polizeibehörde stellt sich der Status wie folgt dar: Zwei deutsche Polizeibehörden haben offiziell Palantir-Systeme beschafft. Andere sondieren noch. Und (mindestens) eine versteckte Beschaffung kam inzwischen auch ans Licht.

Polizei2020 – Projektstatus aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten

Zum Projektstatus des IT-Großprojekts Polizei2020 äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Seine Ausführungen zu Polizei2020 legen nahe, dass insbesondere Mitglieder des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages genau hinsehen und hinhören SOLLTEN, was Prof. Kelber da zu berichten hat bzw., fein formuliert, zwischen den Zeilen andeutet.

PIAV – Das Peinliche Informations- und Auswerte-Versagen

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), nach Aussage der Bundesregierung „eines der bedeutsamsten Projekte der deutschen Polizei“ befindet sich seit 2018 im Tiefschlaf. Von ursprünglich sieben Ausbaustufen sind zwei umgesetzt, zu allen weiteren gibt es keine aktuellen Termine, sondern nur „Planungen“. Grund für den Stillstand ist – auch – dass im neuen BKA-Gesetz detaillierte Kennzeichnungspflichten für personenbezogene Daten vorgesehen sind, die die in der deutschen Polizei eingesetzten Systeme technisch nicht umsetzen können. Statt sich um (vorhandene) Lösungen zu bemühen, setzen BKA und BMI auf eine unbefristete gesetzliche Übergangsregelung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das alte BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, wird damit ad absurdum geführt.

Fragen nach Projektstatus von Polizei 2020 unzumutbar und unverhältnismäßig

„Angriff ist die beste Verteidigung“: Dieses Motto hat das Bundesinnenministerium geleitet, als eine Kleine Anfrage im Bundestag nach dem ‚Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020‘ zur Beantwortung anstand: Schon die Frage nach den Verbund- und Zentraldateien (=Datenbanken), die das BKA als Zentralstelle zu führen hat, war aus Sicht des BMI „unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Da stellt sich die Frage, was das BKA tatsächlich beantworten kann (und will), wenn es tatsächlich mal drauf ankommt, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag.

Wen oder was schützen eigentlich Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die Polizei?

HINTER die hohen Mauern „der Polizei“ zu schauen, ist ja für Außenstehende unmöglich. Polizei-Beauftragte, die eine gewisse Kontrolle ermöglichen würden, werden dank der Gewerkschaften seit Jahren wirksam vermieden. Polizeiführungen sind überwiegend der Ansicht, dass „Fehler bei uns nicht vorkommen“.
Bleiben als Kontrollinstanz also nur die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, zumindest für den Aspekt des Umgangs der Polizei mit den von ihr erhobenen bzw. genutzten Daten. Nach dem Hinweis auf einen sehr lohnenden Film folgt eine Reihe von ernüchternden Fakten zu diesem Thema und zum Schluss ein besonderes Schmankerl aus dem Hause BMI …

Und jährlich grüßt das Murmeltier

Einige Proteste in Berlin im Vorfeld des diesjährigen Europäischen Polizeikongresses dürften nicht das größte Problem sein für die Veranstalter: Vielmehr zeigen sich in diesem Jahr erstmal deutlich die Erosionserscheinungen einer in die Jahre gekommenen Veranstaltung: Unsere Analyse der letzten fünf Jahre macht deutlich: It’s the same procedure as every year – alle Jahre das Gleiche. Die Zahl der Aussteller sank von 88 im Jahr 2018 auf 72 in diesem Jahr. Jetzt wurde auch noch das Hauptprogramm zusammengestrichen: Von den vier Halbtagen Hauptprogramm entfällt der Mittwoch-Nachmittag in diesem Jahr vollständig. Der Kongress reduziert sich damit immer mehr auf eine alljährliche Wallfahrt für Polizeiführer und anderes Leitungspersonal aus den Ministerien und Sicherheitsbehörden, um am Jahresanfang andächtig den Bergpredigten des Bundesinnenministers und der Präsidenten von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz zu lauschen.

Wenn V-Leute Dinge berichten, die denen „ganz oben“ zuwiderlaufen

Die ‚Welt‘ berichtet am 15.11.2019 von der Aussage eines Beamten aus dem LKA in Nordrhein-Westfalen im Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Ein V-Mann aus NRW war demnach monatelang ganz dicht dran am späteren Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Sollte jedoch abgeschaltet und „kaputtgeschrieben“ werden auf Anweisung von BKA und BMI. Er mache „zu viel Arbeit“. Da tun sich Verbindung auf zur denkwürdigen Veröffentlichung einer Verschlusssache aus dem Bundeskriminalamt – kurz nach dem Anschlag – in der Tagesschau und zu Artikeln der Speerspitze des investigativen Journalismus, Hans Leyendecker, und seines Kollegen, Georg Mascolo, dem Leiter des Rechercheverbunds aus NDR, WDR und SZ in der Süddeutschen Zeitung in jener Zeit. Ein weiteres Mal zeigt sich an diesem Beispiel die fragwürdig enge und intransparente Beziehung von Leyendecker und Mascolo, bzw. des Rechercheverbunds aus NDR, WDR und SZ, mit dem bundesministeriellen und bundesbehördlichen Sicherheitskomplex.